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Menschen laufen durch eine Einkaufsstraße

SoVD-Forderungen zum neuen Bürgergeld

Das Bürgergeld und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollen bei längerer Arbeitslosigkeit oder niedriger Rente das Existenzminimum sichern. Im Laufe des Jahres 2026 will die Bundesregierung das Bürgergeld durch eine Neue Grundsicherung ersetzen. Bundestag und Bundesrat befassen sich aktuell mit dem Thema. Viele Verbesserungen, die mit der Einführung des Bürgergeld einhergehen, könnten hier wieder rückgängig gemacht werden.  

Das Bürgergeld in seiner jetzigen Form ist 2023 in Kraft getreten. Die Regelsätze betragen für Alleinstehende im Jahr 2026 bei 563 Euro im Monat. Die Karenzzeit beim Wohnen und Vermögen gilt für Bürgergeld-Beziehende bereits ab dem 1. Januar 2023 und war ein Kernstück der Reformen der Ampel-Regierung. Die Unterkunftskosten werden in den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs nicht überprüft und die Menschen können Vermögen bis zu 40.000 Euro für Alleinstehende (+15.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) behalten. Auch die Zwangsverrentung wurde befristet bis Ende 2026 abgeschafft.

Unterstützung für Weiterbildungen

Ab dem 1. Juli 2023 sind auch die Regelungen zur Aus- und Weiterbildung in Kraft: Mit dem Weiterbildungsgeld, der Weiterbildungsprämie und dem Bürgergeldbonus wird die berufliche Bildung wieder stärker gefördert und durch Coaching-Möglichkeiten unterstützt. Außerdem können Leistungsbeziehende mehr hinzuverdienen. Das gilt insbesondere auch für junge Menschen.

SoVD: Gleichbehandlung bei Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung

Dennoch hält der SoVD an einigen Kritikpunkten weiterhin fest. Dazu zählen die Methoden zur Bedarfsermittlung und die damit verbundenen zu niedrigen Regelsätze. Wir finden auch, dass die Stromkosten von den Jobcentern und Sozialämtern gesondert übernommen – und nicht pauschal in den Regelsätzen abgebildet werden sollten. Außerdem kämpfen wir weiterhin gegen die Ungleichbehandlung von Menschen, die Bürgergeld beziehen und solchen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Anspruch nehmen. Es ist nicht fair, dass die Schonvermögengrenzen unterschiedlich hoch ausfallen.

Dafür setzt der SoVD sich ein

Wir fordern

  • Bedarfsgerechte Regelsätze einführen
  • Soziokulturelle Existenz absichern
  • Stromkosten gesondert zahlen
  • Schonvermögensgrenzen in der Grundsicherung auf 15.000 Euro anheben

Ihr Draht zum SoVD

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Tel.: 030 / 72 62 22 0
E-Mail: kontakt(at)sovd.de 

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Foto Header: babaroga / Adobe Stock


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