Bundestagswahl am 28. September 2025
Im Herbst 2025 sind über 60 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland zur Stimmenabgabe aufgerufen, um über den neuen Bundestag zu bestimmen.
Auf dieser Seite werden fortlaufend alle Informationen, Aktionen und SoVD-Forderungen rund um die Wahl gesammelt verfügbar sein.
Kleinerer Bundestag durch WahlrechtsreformWer wird gewählt?
Am 28. September wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt – das wichtigste legislative Organ der Bundesrepublik. Dabei wird auch entschieden, ob die bisherige Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Amt bleibt, oder sich eine neue Regierungskoalition bildet.
Durch die von den Ampelparteien auf den Weg gebrachte Wahlrechtsreform wird der nächste Bundestag eine feste Größe von 630 Abgeordneten haben. Damit sitzen 100 weniger Parlamentarier*innen darin als in der laufenden Legislaturperiode.
Was macht der SoVD?
Der SoVD wird auf dieser Seite seine Kernforderungen für die nächste Legislaturperdiode artikulieren, Wahlprüfsteine veröffentlichen und die Wahl mit Videos und anderen Medien intensiv begleiten.
Urteil des BundesverfassungsgerichtsKeine Überhangsmandate mehr, Regeln zur Fraktionsstärke bleiben
Im Sommer 2024 hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zum neuen Wahlrecht gefällt. Das Kernstück der Reform, nämlich den Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten, hat das Gericht dabei bestätigt. Es erhalten deshalb bei der Bundestagswahl nicht mehr automatisch alle Wahlkreisgewinner*innen einen Sitz im Bundestag. Es kommen nur noch so viele Direktkandidaten in den Bundestag, wie es der Partei nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zusteht.
Einspruch erhob das höchste Gericht aber gegen die vorgesehenen Veränderungen bei der Fünf-Prozent-Klausel. Die Ampelparteien wollten die sogenannte Grundmandatsklausel streichen. Diese erlaubt bisher Parteien, die weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten, aber in mindestens drei Wahlkreisen das Direktmandat gewinnen, in Fraktionsstärke in den Bundestag einzuziehen.
Bis hierzu eine abschließende, verfassungskonforme Regelung gefunden ist, bleibt die bisher gültige Fünf-Prozent-Hürde mit den gewohnten Ausnahmen in Kraft.
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