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Überblick: Viele Änderungen im neuen Jahr

SoVD-Zeitung - Artikel

Das ist neu 2024: Höhere Grundsicherung, Ende der Preisbremsen, teurere Pflegeversicherung und weitere Neuerungen.

Mehrere Menschen sitzen mit Weingläsern an einem Tisch im Restaurant.
Der Restaurantbesuch war bereits bisher für viele ein Luxus. Im nächsten Jahr dürfte das Vergnügen noch teurer werden. Foto: Gorodenkoff / Adobe Stock

Zum Jahreswechsel und im Laufe des Jahres 2024 treten einige Neuerungen in Kraft. Höhere Sozialbeiträge und steigende Energiepreise werden für weniger Geld in den Taschen sorgen. Verbesserungen gibt es dagegen bei der Grundsicherung und für pflegende Angehörige. Weil der Bundeshaushalt noch nicht beschlossen ist, können sich auch noch kurzfristige Änderungen ergeben.

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde. Der SoVD hatte einen deutlich höheren Wert gefordert. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs von 520 auf 538 Euro im Monat.

Höhere Grundsicherung

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger*innen erhalten zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die in Partnerschaft zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Mehr Pflegegeld

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro mehr. Auch in der ambulanten Pflege steigen die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent.

Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Höheres Renteneintrittsalter

Auf 66 Jahre steigt zu Beginn des Jahres die reguläre Altersgrenze. Dies gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden.

Bei der als „Rente ab 63“ bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und 4 Monate. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war.

Änderungen beim Elterngeld

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150.000 Euro liegen. Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind nach dem 31. März 2024 geboren wird.

Auch bei der Aufteilung der Elternzeit sind Änderungen geplant. Es bleibt bei der maximalen Bezugsdauer von 14 Monaten. Diese können Eltern aber nur noch beanspruchen, wenn sie maximal einen Monat parallel in Elternzeit gehen. Mindestens einen der Partnermonate müssen sie innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes jeweils allein nehmen. Bei Mehrlingsgeburten soll diese Änderung nicht gelten.

Anhebung des Grundfreibetrages

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das jährliche Einkommen, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, steigt im nächsten Jahr. Vorgesehen ist eine Anhebung auf 11.784 Euro. Beim Kinderfreibetrag steht eine Erhöhung auf 6.612 Euro erhöht an.

Sozialversicherungsbeiträge steigen

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 1,6 auf 1,7 Prozent des Einkommens. Wie hoch er genau ausfällt, legt jede Krankenkasse für sich fest und informiert ihre Versicherten.

Auch in der Pflegeversicherung gibt es Veränderungen.  Der reguläre Beitragssatz steigt von 3,05 auf 3,4 Prozent des Einkommens. Für Kinderlose ab 23 Jahren und Eltern, deren Kinder älter als 25 sind, steigt er von 3,4 auf 4 Prozent.

Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen

In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung liegen die neuen Grenzwerte im Westen bei 7.550 Euro pro Monat und im Osten bei 7.450 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5.175 Euro pro Monat. Bis zu einem Einkommen dieser Höhe werden Sozialabgaben abgeführt, darüber Hinausgehendes ist abgabenfrei.

Höhere CO₂-Steuer

Die Bundesregierung erhöht den Preis für den Ausstoß einer Tonne Kohlenstoffdioxid von 30 auf 45 Euro. Damit steigen die Kraftstoffpreise um 4 bis 5 Cent je Liter. Auch Heizen und der Stromverbrauch werden teurer, sofern dafür fossile Energieträger wie Gas genutzt werden.

Mehrwertsteuer für Speisen

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent für Speisen. Der reduzierte Satz war während der Corona-Pandemie zur Entlastung von Restaurants eingeführt worden. Nun wurde die Ausnahme nicht weiter verlängert. Der Restaurantbesuch dürfte deshalb ab Januar teurer werden.

Ende der Preisbremsen

Die Deckelung der Strom- und Gaspreise lief nun doch Ende 2023 aus. Von Januar bis zum Jahresende waren die Preise auf 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom gedeckelt. Dies galt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches.

Mit dem Ende des Wirtschaftsstabiliserungsfonds endet auch diese Maßnahme, obwohl der Bundestag ursprünglich eine Verlängerung bis zum 31. März 2024 beschlossen hatte. In den allermeisten Verträgen liegen die aufgerufenen Preise derzeit aber unter den Grenzwerten der Preisbremsen. Eventuell kann sich ein Vertragswechsel lohnen, um mehr zu sparen.

Online-Klinik-Atlas

Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen Bürger*innen diese Informationen in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1.700 Klinikstandorten informieren.

E-Rezept wird Pflicht

Ab Januar wird das Rezept zum Standard im Gesundheitswesen. Patient*innen erhalten in der Arztpraxis dann nicht mehr den rosafarbenen Zettel, um Medikamente in der Apotheke zu holen. Stattdessen wird das Rezept in einer App oder direkt in der Gesundheitskarte der Krankenversicherung gespeichert.

Doch der endgültige Abschied vom Papierrezept ist das noch nicht. Wer möchte, kann das Rezept wie gewohnt in der Arztpraxis in Papierform erhalten. Die Rezeptverordnung ist ein einfacher, weißer Ausdruck mit dem entsprechenden Rezeptcode, den die Apotheke ausliest.

Ausweitung der Pfandpflicht

Zur Reduzierung von Verpackungsmüll wird ab 2024 auch auf Milch und Milchmischgetränken in Plastikflaschen Pfand fällig. Wie für andere Einwegflaschen beträgt dieser Betrag 25 Cent.

Außerdem wird es keine losen Deckel bei Plastikflaschen mehr geben. Bei Flaschen mit einem Inhalt von bis zu drei Litern muss der Verschluss fest  am Flaschenhals befestigt sein.

Brustkrebs-Früherkennung

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Gelten soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024. Ab dann können sich die neu anspruchsberechtigten Frauen für einen Untersuchungstermin anmelden.

Cannabis-Legalisierung

Im Laufe des Jahres soll der Besitz von Cannabis für Erwachsene erlaubt werden. Geplant ist bisher eine Legalisierung zum 1. April. Ob der Zeitplan klappt, ist aber noch nicht sicher. 25 Gramm sollen im öffentlichen Raum zulässig sein; im privaten Bereich bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau. Später im Jahr können Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau öffnen. Außerdem steht eine Überarbeitung der Grenzwerte für die Bestimmung der Fahrtüchtigkeit bei Marihuana auf dem Programm.