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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

1.) Zweckbestimmung der automatisierten Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten

Zweck des SoVD ist die Förderung

  • der Altersfürsorge für Rentner/-innen der gesetzlichen Sozialversicherung,
  • von Patient/-en/-innen,
  • der Hilfe und Fürsorge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene, Kriegs- und Wehrdienstopfer, Arbeitsunfallverletzte, Opfer von Gewalttaten, Sozialhilfeempfänger/-innen und, Bezieher/-innen von Grundsicherungsleistungen,
  • von Familien, Alleinerziehenden, Kindern und Jugendlichen.

Der SoVD setzt sich für die Stärkung des Sozialstaats ein, um ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit zu erreichen. Der alle Mitglieder berührende und verbindende Vereinszweck hat das einheitliche und gemeinsame Ziel, entschädigungs-, sozialversicherungs- und sozialhilferechtliche Leistungen und Rechte, die den von dem aufgeführten Personenkreis ideell und materiell erbrachten Vorleistungen und einem dem Grad der Behinderung entsprechenden Nachteilsausgleich gerecht werden, durchzusetzen. Der SoVD setzt sich für die Gleichstellung von Männern und Frauen auch unter Anwendung von Gender Mainstreaming ein. Der SoVD tritt Entwicklungen zum Anstieg von Armut entschieden entgegen. Der SoVD tritt für die Verwirklichung eines sozialen Europas ein. Der SoVD setzt sich für die Erhaltung des Friedens ein und unterstützt Maßnahmen, die geeignet sind, Kriege zu verhindern. 

2.)    Betroffene Personengruppen, Daten bzw. Datenkategorien

  • Mitgliederdaten
  • Mitarbeiterdaten
  • Kundendaten
  • Lieferantendaten
  • Daten Dritter, z.B. Kontaktdaten von Medienpartnern oder Interessenten 

3.) Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können,

  • Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften
  • Externe Auftragnehmer und Auftraggeber gem. § 11 BDSG
  • Externe Stellen und interne Abteilungen zur Erfüllung der unter Punkt 1. genannten Zwecke 

4.) Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf der Fristen werden die entsprechenden Daten regelmäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die oben genannten Zwecke entfallen. 

5.) Eine geplante Übermittlung in Drittstaaten

Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten in Drittstaaten ist nicht geplant.

Die Bundesgeschäftsführerin
Der vertretungsberechtigte Vorstand