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Referentenentwurf Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Arbeit Behinderung

Stellungnahme zum Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

1 Zusammenfassung des Referentenentwurfs

Erwerbstätigkeit ist für alle erwachsenen Menschen ein wesentlicher Aspekt, um sich einer Gesellschaft zugehörig zu fühlen. Um dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft näher zu kommen, ist es daher ganz entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf soll ein Bündel von im Koalitionsvertrag 2021 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden.

Durch die Einführung der 4. Staffel der Ausgleichsabgabe sollen Arbeitgeber*innen, die keinen einzigen Menschen mit Behinderungen einstellen, ab 2024 eine doppelt so hohe Ausgleichsabgabe zahlen, wie Arbeitgeber*innen, die wenigstens im geringen Maße Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Die Staffelungen der Stufen 1 bis 3, die seit 2021 gelten, bleiben unverändert. Sie legen die Höhe der Ausgleichsabgabe fest, die zu zahlen ist, wenn die vorgeschriebene Beschäftigungsquote nicht eingehalten wird.

Die bisher bestehende Bußgeldvorschrift, die erhoben werden kann, wenn die Beschäftigungspflicht verletzt wird, wird gestrichen. Zur Förderung der Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt soll die Ausgleichsabgabe ausschließlich zur Förderung der Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt verwendet werden und nicht, wie bisher häufig, in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) fließen. Des Weiteren soll künftig eine Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen gelten, wenn Anträge beim Integrationsamt etwa auf Arbeitsassistenz gestellt werden und diese unbearbeitet bleiben.

Darüber hinaus soll die Besetzung des Sachverständigenbeirats der Versorgungsmedizin anders aufgestellt werden. Künftig soll dieser nicht mehr ein rein medizinischer, sondern vielmehr ein interdisziplinärer, bei der auch Behindertenverbände stimmberechtigt sind, aufgestellt sein. Im vorliegenden Referentenentwurf gibt es darüber hinaus kleine Änderungen im SGB XIV, dem sozialen Entschädigungsrecht.

2 Gesamtbewertung

Der SoVD begrüßt es ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf ein weiterer Schritt getan werden soll, mehr Menschen mit Behinderungen in Arbeit zu bringen und damit deren gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Nicht nur, dass dies ein durch die UN­Behindertenrechtskonvention verbrieftes Recht ist, sondern dies entspricht auch einem modernen und fortschrittlichen Land, in dem auch Menschen mit Behinderungen Teil des Wirtschaftslebens sind.

Das Ziel, Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen, ist ein weiterer Schritt hin zum teilhabeorientierten Menschenrechtsverständnis – weg von der Fürsorge hin zur Teilhabe. Leider erfüllen viel zu viele beschäftigungspflichtige Arbeitgeber*innen ihre Beschäftigungspflicht nicht. Etwa ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber*innen beschäftigen keinen einzigen Menschen mit Behinderungen.

Die Einführung der 4. Staffel der Ausgleichsabgabe soll zu einer Bewusstseinsänderung bei Arbeitgeber*innen führen, die keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Wünschenswert wäre, dass dies nicht über Sanktionen erfolgt, sondern dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen positiv besetzt wird. Dazu könnte eine Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen bzw. Inklusionsbeauftragten weiterhelfen. Mit der Einführung der 4. Staffel wird eine langjährige Forderung des SoVD umgesetzt. Dass aber im Gegenzug die Bußgeldvorschrift gestrichen werden soll, wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt wird, kritisiert der SoVD ganz ausdrücklich.

Sehr begrüßt wird darüber hinaus die Neuausrichtung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin. Es wird sehr begrüßt, dass der Beirat künftig breiter aufgestellt und nicht mehr lediglich aus medizinischem Fachpersonal zusammengesetzt werden soll, sondern vielmehr auch Fachkompetenzen aus anderen Fachbereichen diesem Beirat angehören sollen. Darunter auch Verbände von Menschen mit Behinderungen, die ein eigenes Stimmrecht erhalten. Der SoVD nimmt im Folgenden zu einzelnen Regelungen Stellung und schlägt am Ende weitere Regelungsänderungen zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes vor.

Fortsetzung zu einzelnen Regelungen im PDF.