Sie haben einen Antrag zum Schwerbehindertenausweis gestellt, es hat aber nicht zum Grad der Behinderung von 50 gereicht? Dann haben Sie jetzt mehrere Möglichkeiten. Wenn es knapp war und Sie das Gefühl haben, dass nicht alle gesundheitlichen Einschränkungen realistisch zur Kenntnis genommen wurden, können Sie Widerspruch einlegen. Sobald Sie den Bescheid der zuständigen Behörde erhalten haben, bleibt Ihnen hierfür ein kompletter Monat Zeit.
Falls das Ergebnis realistisch ist und Sie die Erfolgsaussichten für einen höheren GdB als gering einschätzen, bleiben zwei weitere Optionen. Sie können sich mit dem Ergebnis abfinden und ihr Leben weiterleben. Oder – wenn im Bescheid ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 vermerkt wurde – Sie kümmern sich um eine Gleichstellung.
Ab GdB 30 ist eine Gleichstellung möglich
Auch wenn der Name etwas verwirrend ist. Die Gleichstellung bedeutet nicht, dass Sie sämtliche Nachteilsausgleich einer Schwerbehinderung in Anspruch nehmen können. Genau genommen geht es nur um einen recht kleinen Teil davon.
Aber zunächst einen Schritt zurück. Für wen ist die Gleichstellung überhaupt interessant?
Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind oder auf der Suche nach einem neuen Job sind – dann lohnt es sich, über eine Gleichstellung nachzudenken. Immer vorausgesetzt, Sie haben einen Grad der Behinderung von 30 oder 40. Wenn Sie bereits in Rente sind, kommt eine Gleichstellung für Sie nicht in Frage. Auch bei Beamten macht das Thema nur sehr selten Sinn.
Wo bekomme ich eine Gleichstellung?
Bei der Bundesagentur für Arbeit. Auch wenn Sie einen Job haben. Den Antrag stellen Sie beim Arbeitsamt. Allerdings sollten Sie sich nur dann die Mühe machen, wenn Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Das ist immer dann der Fall, wenn Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung so stark ausgeprägt ist, dass Sie deshalb Schwierigkeiten haben, ihren Job auszuüben. Etwa wenn Sie deutlich häufiger als Ihre Kollegen krankheitsbedingt ausfallen. Wenn Sie langsamer arbeiten als früher. Oder wenn Sie bestimmte Tätigkeiten in der Firma gar nicht mehr machen können oder nur mit Schmerzen.
Falls Sie beim Lesen dieser Zeilen an Ihre eigene Situation erinnert werden, sollten Sie sich um eine Gleichstellung kümmern.


