Der Medizinische Dienst hat im vergangenen Jahr bundesweit 11.735 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In 3.098 Fällen stellten die Gutachter*innen einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. In 2.700 Fällen war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden, in 97 Fällen führte er zum Tod oder trug wesentlich dazu bei.
Die Zahlen zeigen allerdings nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens. Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass es bei zwei bis vier Prozent der stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schadensereignissen kommt. Auf Deutschland übertragen wären das rund 350.000 bis 700.000 Fälle pro Jahr.
Michaela Engelmeier: Unabhängiges, zentrales Fehlermelderegister einführen
Besonders problematisch sind sogenannte Never Events – schwerwiegende Fehler, die grundsätzlich vermeidbar sein sollten. 2025 registrierte der Medizinische Dienst 150 solcher Fälle, nach 134 im Vorjahr.
SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier erklärt gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) dazu:
„Dass der Medizinische Dienst 150 sogenannte Never Events festgestellt hat – nach 134 Fällen im Vorjahr –, ist besonders alarmierend. Dabei geht es um schwerwiegende und grundsätzlich vermeidbare Ereignisse wie gravierende Medikationsfehler, Seitenverwechslungen oder nach Operationen im Körper verbliebene Fremdkörper. Der SoVD fordert deshalb ein unabhängiges, zentrales Fehlermelderegister, das Behandlungs- und Pflegefehler anonym erfasst, auswertet und daraus konkrete Empfehlungen zur Fehlervermeidung entwickelt. Für besonders folgenschwere Schäden und Never Events brauchen wir eine verbindliche Meldepflicht. Zusätzlich muss die Bundesregierung mit einer bundesweiten Kampagne über Patientenrechte und die Pflichten der Behandelnden informieren. Nur wenn Fehler sichtbar werden, können wir systematisch aus ihnen lernen.“
SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier
SoVD fordert stärkere Patientenrechte
Bereits in seinem Gutachten zur Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte hatte der SoVD deutlichen Reformbedarf festgestellt. Er fordert daher unter anderem ein zentrales Meldesystem für Behandlungsfehler, eine Meldepflicht für schwerwiegende Schadensfälle sowie bessere Informationsrechte für Patient*innen.
Auch Behandelnde sollen verpflichtet werden, Betroffene über mögliche Behandlungsfehler zu informieren. Zudem setzt sich der SoVD dafür ein, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern und Patient*innen stärker durch ihre Kranken- und Pflegekassen zu unterstützen.
Die aktuelle Statistik des Medizinischen Dienstes unterstreicht damit erneut: Patientensicherheit und Patientenrechte müssen gemeinsam gestärkt werden. Fehler müssen konsequent erfasst und ausgewertet werden, damit aus ihnen gelernt und weitere Schäden verhindert werden können.
