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Stellungnahme zum Antrag der CDU/CSU: Reintegration in das Erwerbsleben verbessern

Arbeit Rente

SoVD-Stellungnahme zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion: Reintegration in das Erwerbsleben verbessern - Durch Lotsen positive Effekte für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen nutzen (Drucksache 20/9738)

Anlässlich der Sachverständigenanhörung am 1. Juli 2024 im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales

1   Zusammenfassung des Antrags

Ziel des Antrags „Reintegration in das Erwerbsleben verbessern – Durch Lotsen positive Effekte für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen nutzen“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es, die Wiedereingliederung von Erkrankten in Arbeit zu verbessern und dadurch die Anzahl der Menschen zu verringern, die auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. Dies soll unter anderem erreicht werden, indem ein individuelles Fallmanagement in Form eines Lotsen bei der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werden soll (Punkt 1a). Dieser soll eine vermittelnde Rolle zu den Leistungsträgern einnehmen und die einzelnen Leistungen koordinieren. Dabei soll den Lotsen die Verantwortung für die Koordination zwischen allen Beteiligten und die individuelle Unterstützung der Patient*innen durch Information, Beratung und Anleitung übertragen werden (Punkt 1b).

Das Fallmanagementsystem soll von der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden. Zudem sollen die Lotsen als Leistungserbringer an die Träger der Deutschen Rentenversicherung angebunden werden. Eine Beauftragung an Dritte soll ebenfalls ermöglicht werden. Nach Vorstellung der Antragssteller soll die Einrichtung des Fallmanagements bzw. des Lotsen möglichst kostenneutral erfolgen, aufgrund „knapper finanzieller Mittel“ (Punkt 1d).

Vorgesehen ist darüber hinaus eine entsprechende Einrichtung eines solchen Systems für die Beamtenversorgung und die Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke (Punkte 2 und 3).

Außerdem soll der Start des Programms durch eine flächendeckende Informationskampagne begleitet werden (Punkt 4).

2   Gesamtbewertung

Der SoVD begrüßt die Zielsetzung des Antrags zur Unterstützung von Menschen, die durch eine (schwere) Erkrankung nicht mehr oder nur eingeschränkt am Arbeitsleben teilhaben können. Es ist richtig, dass alles dafür getan werden muss, damit diese Menschen die Hilfe bekommen, die sie benötigen.

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach einer Erkrankung von vielen Menschen gewollt wird. Gerade wenn Versicherte von ihrer Krankenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit aufgefordert werden, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, dies aber gar nicht wünschen – diese Fälle gibt es – kann eine gezielte Unterstützung sehr wichtig und hilfreich sein.

Wir wissen aber auch, dass der Prozess bis zum Erhalt einer Erwerbsminderungsrente für viele Betroffene zermürbend ist. Denn häufig kommen weitere Problemlagen hinzu bzw. sorgt das Krankheitsbild dafür, dass die ohnehin schon umfangreichen Anträge noch schwerer zu bewältigen sind. Zusätzlich dauern die Antragsverfahren zum Teil sehr lang, so dass viele auch in existenzielle Nöte geraten, weil sie nicht mehr wissen, ob und von welcher Stelle sie Geld für ihren Lebensunterhalt bekommen. Auch treffen hier Fragestellungen aus verschiedenen rechtlichen Bereichen aufeinander: Rente, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Wohnen etc. Daher ist es absolut sinnvoll, wenn es Personen gibt, die sich auch rechtskreisübergreifend um die Anliegen der Betroffenen kümmern können.

Unklar bleibt jedoch, ob dies über ein Fallmanagementsystem oder in Form eines Lotsen, der „lediglich“ koordiniert bzw. „den Weg weist“ erfolgen soll. Hier ist der Antrag nicht ganz deutlich. Auch stellt sich dem SoVD die Frage, ob ein zusätzliches Instrument zu den bereits vorhandenen Strukturen sinnvoll ist oder es nicht besser wäre, an bestehenden Modellen, die es bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung bereits gibt, anzusetzen und diese auszubauen.

Kritisch bewerten wir als SoVD den Punkt der Kostenneutralität. Eine kostenneutrale Ausgestaltung einer neuen Struktur ist weder realistisch noch angezeigt. Denn Investitionen in die Unterstützung kranker Menschen bei der Wiederaufnahme von Arbeit helfen den Menschen und stärken den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme. Damit wirbt der Antrag letztendlich auch: „Deshalb muss es Ziel einer guten Sozialpolitik sein, Menschen ein langes Erwerbsleben unter guten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Prävention und Rehabilitation sind aus diesem Grund zu stärken.“

Damit ist der Ansatz dieses Antrages genau richtig – für den Arbeitsmarkt, für die sozialen Sicherungssysteme, aber vor allem für die Betroffenen. Dennoch müssen für eine abschließende Bewertung weitere Details des Konzeptes bekannt gemacht werden. Auch sollten neben den Krankheitsbildern weitere Problemlagen, wie z.B. Wohnen, Finanzen oder Suchtproblematiken in den Blick genommen werden.

Berlin, 27. Juni 2024

DER VORSTAND
Abteilung Sozialpolitik