Direkt zu den Inhalten springen

Rentenabsicherung darf nicht zum Glücksspiel werden

Rente Pressemeldung

SoVD fordert Erwerbstätigenversicherung statt einer Kapital- oder Aktienrente

Berlin. Im Deutschen Bundestag kam es heute zu einem heftigen Schlagabtausch zur Zukunft der Rente. Auf Einladung der FDP tauschten Expert*innen und Politiker*innen Argumente pro und contra der von den Liberalen angestrebten Kapitalrente auf Aktienbasis aus. Die Positionen des Sozialverband Deutschland (SoVD) vertrat Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer: „Es darf zu keiner Schwächung der gesetzlichen Rentenversicherung kommen. Sie ist die zentrale Säule der Alterssicherung und muss gestärkt werden.“ Aus Sicht des SoVD würde aber genau das passieren, sollte es zu der vorgeschlagenen „Aktienrente“ kommen. Demnach sollen zwei Prozent des Beitrags für die gesetzliche Rentenversicherung in die Aktienrente eingezahlt werden. Dafür würden dann zwei Prozent weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einfließen.

Der Vorstoß, die gesetzliche Rente um ein Element der Kapitaldeckung zu ergänzen, ist nicht neu. Vor knapp 20 Jahren wurde die Riester-Rente zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Was daraus geworden ist, hat der Rentensicherungsbericht 2020 schonungslos offengelegt. „Die Erwartungen, dass die Riester-Rente die Absenkung des Rentenniveaus kompensieren würde, hat sich nicht erfüllt. Insbesondere Geringverdienende haben von der Riester-Rente zu wenig Gebrauch gemacht“, sagt Engelen-Kefer. Kritisch ist zudem, im Hinblick auf die Rentensicherung auf Aktien zu vertrauen. „Schließlich erleben wir jeden Tag, wie unsicher die Kapitalmärkte insgesamt sind. Eine auskömmliche Rente im Alter sollte kein Glücksspiel sein, sondern eine sichere und zuverlässige Absicherung“, mahnt die SoVD-Vizepräsidentin.

Stattdessen schlägt der SoVD die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung vor, in die alle einbezogen werden. „Hier sind zunächst alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, die bislang in keinem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind. In weiteren Schritten sind auch die anderen Erwerbstätigen, insbesondere politische Mandatsträge*rinnen, Beamt*innen sowie Erwerbstätige in den freien Berufen unter Wahrung verfassungsrechtlicher Vorgaben in die Erwerbstätigenversicherung einzubeziehen“, erklärt Engelen-Kefer.

V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel