33 Vorschläge umfasst das große Reformpaket zur Rente, das die Alterssicherungskommission am 23. Juni der Bundesregierung übergab. Zentrale Vorhaben sind die Einführung einer zusätzlichen Kapitalrente, die Wiedereinsetzung des Nachhaltigkeitsfaktors ab 2031, die weitere Anhebung des Renteneintrittsalters, der Wegfall der vorgezogenen abschlagsfreien Rente ab 45 Berufsjahren sowie der Einbezug von Selbstständigen und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung. Wenngleich es auch einige Empfehlungen gibt, die langjährige SoVD-Forderungen enthalten, sind die Ergebnisse aus Sicht des Verbandes insgesamt enttäuschend.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat unmittelbar nach dem Erhalt eine zügige und vollständige Umsetzung der Vorschläge angekündigt. Die Maßnahmen würden als Gesamtkonzept ineinander greifen und sich gegenseitig ausbalancieren, so Merz. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), plant nach der Sommerpause die konkrete Gesetzgebung.
Eingesetzt worden war die Kommission mit 13 Expert*innen und Politiker*innen vor einem halben Jahr. Im Januar hatte sie ihre Arbeit aufgenommen.
Die zusätzliche gesetzliche Kapitalrente kommt sicher
Zu den maßgeblichen Empfehlungen, denen der SoVD nicht beipflichtet, gehört die geplante Einführung einer kapitalgedeckten Renten-Komponente zur Stabilisierung des Rentenniveaus. Ab 2028 sind demnach alle Beitragszahlenden verpflichtet, zusätzlich schrittweise bis zu zwei Prozent ihres Einkommens für individuelle Kapitalkonten zu entrichten. Die Beiträge, die dann am Kapitalmarkt angelegt werden, teilen sie sich mit den Arbeitgeber*innen.
Beitragssätze steigen ab 2028 auf 19,9 Prozent
Die Erhöhung kommt ergänzend zu der ohnehin erwarteten Steigerung des Beitragssatzes von heute 18,6 Prozent des Bruttolohnes, der laut entsprechenden Prognosen auf 19,9 Prozent steigen wird. Das derzeit bestehende reine Umlageverfahren der Rentenversicherung, bei dem heute Arbeitnehmende für aktuelle Renten aufkommen, wird damit aufgeweicht. Der SoVD sieht das sehr kritisch. Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier sagte bei Bekanntwerden: „Das ist für uns absolut nicht nachvollziehbar. Die Umlagefinanzierung ist ein sehr gutes System, das solide, planbar und krisenfest ist; die Kapitaldeckung ist das nicht.“
Nachhaltigkeitsfaktor soll künftig wieder greifen
Auch der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel, für dessen Aussetzung sich der SoVD in früheren Jahren mit Nachdruck eingesetzt hatte, soll ab 2031 wieder greifen und somit die jährliche Rentensteigerung dämpfen. Er war von 2018 bis 2025 durch das damalige Rentenpaket ausgesetzt worden.
Anschließend wurde die Regelung durch weitere, politische Beschlüsse verlängert, um das Rentenniveau zumindest bei 48 Prozent zu stabilisieren. Derzeit ist der Nachhaltigkeitsfaktor bis 2031 außer Kraft gesetzt.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt nicht nur, ihn danach wiedereinzuführen, sondern ihn überdies zu verstärken, was seine dämpfende Wirkung auf die Rentenhöhen verschärft.
Mittelfristig sollen die aus der Kapitalrente erwarteten Erträge das – trotz steigender Beiträge – dann unweigerlich unter 48 Prozent absinkende Rentenniveau auffangen. Mit einem steuerfinanzierten Übergangsfaktor will man überdies verhindern, dass diejenigen schlechtergestellt sind, die in den 2030er-Jahren in Rente gehen und bis dahin kaum noch Kapital aufbauen können.
Der SoVD ist nicht nur über das weiter absinkende Rentenniveau besorgt – er hatte seit Langem eine Anhebung auf über 48 Prozent gefordert, um auskömmliche Altersbezüge zu sichern. Er bemängelt, dass für den aus seiner Sicht sehr unsicheren Schritt in die Kapitaldeckung auch noch Beitragsmittel der Beitragszahlenden verwendet werden sollen. „Das ist mehr, als die Ampelregierung mit dem Generationenkapital wollte“, stellt die SoVD-Vorstandsvorsitzende rückblickend fest. „Wir hätten uns eine mindestens dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus ohne Kapitalkomponente erwünscht.“
Renteneintrittsalter wird in Zukunft noch höher
In den nächsten Jahrzehnten soll zudem das gesetzliche Rentenalter über 67 Jahre hinaus steigen – gekoppelt an die Lebenserwartung. Wenn diese statistisch im Durchschnitt steigt, bedeutet das meist, dass Renten länger gezahlt werden müssen.
Die Rentenkommission empfiehlt deshalb, Renteneintritt und Lebenserwartung zu verbinden – aufgeteilt im Verhältnis zwei zu eins auf Erwerbs- und Rentenphase. Der SoVD ist davon nicht überzeugt: „Es gibt nach wie vor zu viele Menschen, die das aktuelle Renteneintrittsalter nicht erreichen. Insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen, in körperlich und psychisch anstrengenden Berufen bedeutet jede weitere Anhebung des Renteneintrittsalters eine Rentenkürzung“, sagt die SoVD-Vorstandsvorsitzende.
Weitere Einschränkungen bei der sogenannten Frührente
Einschnitte drohen darüber hinaus bei der Frührente. So soll die vorgezogene Rente ohne Abschläge für Menschen mit mindestens 45 Berufsjahren künftig entfallen. Die Kommission empfiehlt stattdessen ein Renteneintrittsfenster von gleichbleibend drei Jahren. Das Renteneintrittsfenster bezeichnet den Zeitraum, in dem langjährig Rentenversicherte schon vor der regulären Altersgrenze mit Abschlägen in den Ruhestand gehen können. Versicherte können dann bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren erst ab 64 Jahren in Rente gehen – bisher war dies auch ab 63 möglich.
Selbstständige werden einbezogen, Beamte nicht
In die gesetzliche Rente einbezogen werden künftig laut Plan Selbstständige und Politiker*innen, nicht aber Beamt*innen. Diese mit einzubinden, entspricht einer langjährigen Forderung des SoVD, der das Gleiche für Beamt*innen will. Engelmeier begrüßte den Teilerfolg als „einen wichtigen Schritt hin zu einer Erwerbstätigenversicherung sowie zum Schutz gegen Altersarmut für Selbstständige“. Im Hinblick auf die Einbindung von Abgeordneten stellte sie fest, es sei wichtig für das Vertrauen, wenn „diejenigen, die über ein System entscheiden, auch im System versichert sind“.
Als positiv bewertete sie zudem die De-facto-Abschaffung von Minijobs sowie die geplante Freibetragsregelung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Maßnahmen – ebenfalls SoVD-Forderungen – sind wichtige Bausteine zur Bekämpfung von Altersarmut.
Der SoVD wird den nachfolgenden Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleiten.
Neue Regel ermöglicht geringfügig Beschäftigten Rückkehr in Rentenversicherung
Rentenbeiträge für Minijobber
Ob Minijobs tatsächlich eingeschränkt werden, wie die Rentenkommission empfiehlt, steht noch nicht fest. Für aktuell geringfügig Beschäftigte bietet sich ab Juli die Chance, ihre Befreiung von Rentenversicherungsbeiträgen zu widerrufen und damit die Leistungen der Versicherung zu nutzen.
Ab dem 1. Juli 2026 gibt es für Minijobber*innen eine neue Möglichkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung: Wer sich bislang von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung künftig einmalig rückgängig machen und wieder Pflichtbeiträge zahlen. Die Änderung soll geringfügig Beschäftigten eine „zweite Chance“ für ihre Altersvorsorge geben.
Grundsätzlich sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Beschäftigte können beantragen, sich von den eigenen Beiträgen befreien zu lassen. Bisher galt diese Entscheidung für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht widerrufen werden. Das ändert sich nun.
Wer zur Rentenversicherungspflicht zurückkehrt, profitiert vom vollen Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen der Erwerb zusätzlicher Rentenansprüche, die vollständige Anrechnung der Beschäftigungszeit auf Wartezeiten, ein besserer Schutz bei Erwerbsminderung sowie Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen. Die Rückkehr erfolgt über einen Antrag beim Arbeitgeber. Er leitet die erforderlichen Meldungen an die Minijob-Zentrale weiter.
Finanziell führt die Rückkehr zu geringfügigen Einbußen beim Nettolohn. Im gewerblichen Minijob beträgt der Eigenanteil aktuell 3,6 Prozent des Verdienstes. Bei einem monatlichen Höchstverdienst von 603 sinkt die Auszahlung damit auf etwa 581 Euro.
