Vor Kurzem erst legte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Mit den darin enthaltenen Regelungen setzte sich nun eine Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages auseinander. Als Fachverband kam dabei auch der SoVD zu Wort.
Zu der insgesamt zweieinhalbstündigen Anhörung waren mehr als 90 Fachverbände und Einzelsachverständige eingeladen. Nahezu einhellig beklagten diese die Weigerung des Bundes, versicherungsfremde Leistungen zu übernehmen, um dadurch die GKV insgesamt zu entlasten.
Gerechte Lastenverteilung für eine höhere Akzeptanz
Stellvertretend für andere wies der Mediziner Christian Karagiannidis darauf hin, dass es sich weniger um eine Reform als vielmehr um ein Spargesetz handele. Für dessen Akzeptanz in der Bevölkerung, so der Facharzt, sei es extrem wichtig, dass alle ihren Beitrag leisteten. Karagiannidis bemängelte, dass etwa Arzneihersteller deutlich weniger belastet würden als zum Beispiel Krankenhäuser oder Rettungsdienste.
SoVD: Sparen ohne Kürzung von Leistungen ist möglich
Als Experte für den SoVD nahm Fabian Müller-Zetzsche, Leiter der Abteilung Sozialpolitik beim SoVD-Bundesverband, an der Anhörung teil. Auch er bezeichnete den vorliegenden Gesetzentwurf als nicht ausgewogen und erinnerte daran, dass gerade kranke Menschen und Versicherte in den letzten Jahren bereits erheblich zum Schließen finanzieller Lücken beigetragen hätten. Als Beispiele nannte er Einschränkungen bei Versicherungsleistungen sowie kassenindividuelle Zusatzbeiträge und steigende Eigenanteile. Nach Überzeugung des SoVD müsse man im System jetzt zunächst an anderen Stellen sparen, ohne erneut Leistungen zu kürzen.
Auch Müller-Zetzsche kritisierte, dass sich die Bundesregierung weiterhin ihrer finanziellen Verantwortung entzieht. Durch diese ungleiche Verteilung innerhalb der Reform, so sein Fazit, passe der Belastungskompass bisher nicht.
