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Eigenanteile in der Pflege – wer zahlt was?

SoVD-Zeitung - Artikel

Beteiligung an Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Eigenbeteiligung bei stationärer Pflege im bundesweiten Durchschnitt (ohne Abzug von Leistungszuschlägen, Stand: Juli 2023). Foto: Ariadna de Raadt / Adobe Stock; Grafik: SoVD; Quelle: vdek.

Auf die hohen Belastungen von Pflegebedürftigen und Angehörigen haben wir unter der Überschrift „Eigenanteil steigt ungebremst“ in der vergangenen Ausgabe hingewiesen. Welche Kosten dabei in Rechnung gestellt werden, ist oftmals kaum nachzuvollziehen. Betroffene fühlen sich von der Politik immer häufiger im Stich gelassen. Das machen auch Zuschriften von SoVD-Mitgliedern deutlich.

Enttäuscht von der Reform und den damit in Aussicht gestellten Entlastungen zeigte sich zum Beispiel unser Mitglied Klaus Völker (Wunstorf, Niedersachsen). Durch die neu eingeführten Zuschüsse, so schreibt er, reduziere sich sein selbst zu zahlender Betrag zwar monatlich um 52 Euro. Die Kosten für die Pflege seiner Mutter seien allerdings erst vor einem Jahr um 684 Euro pro Monat gestiegen. Wie kommt es zu diesem krassen Missverhältnis?

Jede Einrichtung mit einheitlichem Eigenanteil

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die soziale Pflegeversicherung Leistungen nur anteilig und bis zu einem festgelegten Betrag. Dieser richtet sich nach dem zuerkannten Pflegegrad. Was darüber hinaus an pflegebedingten Aufwendungen anfällt, zahlen Betroffene im Rahmen eines einrichtungseinheitlichen Eigenanteils selbst.

Dieser gilt, daher der Name, in gleicher Höhe für alle Bewohner*innen einer Einrichtung – und zwar unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Allerdings unterscheidet sich dieser Eigenanteil sehr wohl zwischen den verschiedenen Pflegeheimen. Vor Abschluss eines Vertrages empfiehlt sich daher also ein Preisvergleich.

Zusätzlich zu den Kosten für Pflege und Betreuung im Rahmen des einheitlichen Eigenanteils tauchen auf der Rechnung noch weitere Posten auf. Zu diesen gehören etwa Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Je nach Bundesland können auch Ausbildungskosten anfallen.

Mit diesen Ausgaben müssen Sie zusätzlich rechnen

Was aber steckt im Einzelnen hinter den genannten Punkten? Hier eine Übersicht:

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Pflegebedürftige selbst zahlen. Hierzu gehören neben der Miete auch Aufwendungen für Mahlzeiten und Zimmerreinigung. In der Regel zahlen alle Bewohner*innen den gleichen Betrag.
     
  • Mit Investitionskosten sind die Ausgaben einer Einrichtung für Maßnahmen zum Aus- und Umbau sowie zur Modernisierung oder Instandhaltung gemeint. Gut zu wissen: Reicht das eigene Einkommen oder Vermögen nicht aus, dann beteiligen sich die Sozialhilfeträger in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern über das sogenannte Pflegewohngeld an den Kosten.
     
  • Je nach Bundesland und Einrichtung führt die Abrechnung möglicherweise auch Ausbildungskosten auf. Diese sollen die Vergütung von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe finanzieren.

Wenn eine Abrechnung Zusatzleistungen enthält, sind damit besondere Zuwendungen etwa für mehr Komfort gemeint, die über das normale Maß hinausgehen. Gut zu wissen: Zusatzleistungen müssen in einem Vertrag schriftlich geregelt sein und dürfen erst dann in Rechnung gestellt werden.

Zuschüsse senken ausschließlich Eigenanteil

Seit 2022 erhalten Menschen in vollstationären Einrichtungen einen Leistungszuschlag, dessen Höhe mit zunehmender Dauer des Aufenthaltes steigt. Allerdings reduziert der Zuschuss anteilig nur den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Ausbildung und Investitionen müssen Pflegebedürftige auch weiterhin komplett tragen. Und die machten zuletzt mehr als die Hälfte der gesamten Eigenbeteiligung aus (siehe Grafik).

Der SoVD kritisiert, dass auch die neuen Leistungszuschüsse nicht vor weiter steigenden Eigenanteilen schützen, und mahnte tiefgreifende Reformen an. Würden etwa die Bundesländer ihrer Pflicht zur Finanzierung von Pflegeeinrichtungen nachkommen, müssten Pflegebedürftige zumindest die anfallenden Investitionen nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen.