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SoVD begrüßt Kurswechsel bei Renten für pflegende Angehörige

Aktuelles Pflege Rente

Die geplanten Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige werden noch einmal überdacht.

Eine alte Frau sitzt mit ihrer erwachsenen Tochter am Küchentisch.
Pflegende Angehörige leisten einen unersetzlichen Beitrag. Der SoVD begrüßt, dass der Vorstoß zur Kürzung ihrer Rentenbeiträge noch einmal diskutiert wird. Foto: pikselstock / Adobe Stock

Pflegende Angehörige sollen nach dem Willen des neuen Bundesgesundheitsministers keine Einbußen bei ihren Rentenansprüchen hinnehmen müssen. Der CDU-Politiker kündigte an, die bisherigen Sparpläne korrigieren zu wollen. Offen ist allerdings noch, wie die dadurch entstehenden Kosten gegenfinanziert werden sollen.

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der Großen Koalition für die Zeit nach der Sommerpause. Der bisherige Entwurf zur Pflegereform sah vor, die Rentenbeiträge, die Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen für pflegende Angehörige zahlen, auf 70 Prozent zu begrenzen. Derzeit können monatlich Beiträge von bis zu 740 Euro übernommen werden. Durch die Kürzung sollten allein 2027 rund 1,8 Milliarden Euro eingespart und die finanziell angeschlagene Pflegeversicherung stabilisiert werden.

SoVD kritisierte Sparen auf Kosten der Pflegenden

Der SoVD hatte diesen Ansatz deutlich kritisiert. Millionen Menschen übernehmen zu Hause einen großen Teil der pflegerischen Versorgung und entlasten damit das professionelle Pflegesystem. Ihre ohnehin häufig eingeschränkten Möglichkeiten, eigene Rentenansprüche aufzubauen, zusätzlich zu beschneiden, wäre aus Sicht des Verbandes sozialpolitisch falsch.

„Pflegende Angehörige leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für Millionen Pflegebedürftige und für die Stabilität unseres Pflegesystems. Dass Carsten Linnemann ihre Rentenansprüche erhalten will, ist deshalb ein richtiges und wichtiges Signal“, sagt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Entscheidend sei nun, dass dieses Verständnis zum Leitprinzip der anstehenden Reformen in Gesundheit und Pflege werde. Die Interessen der Betroffenen dürften nicht hinter reinen Sparvorgaben zurückstehen.

Dass Linnemann selbst Möglichkeiten für eine Gegenfinanzierung sehe, zeige, dass auch unter Haushaltsdruck soziale Lösungen möglich seien, wenn der politische Wille vorhanden ist. Eine endgültige Entscheidung ist allerdings noch nicht gefallen. Die Koalition muss sich zunächst auf eine Finanzierung verständigen. Die Pflegereform soll im Herbst beraten werden.

Gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuern finanzieren

Der SoVD sieht den Bund in der Verantwortung. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben dürften nicht länger allein über die Beiträge zur Pflegeversicherung finanziert werden. Zudem müsse der Bund der Pflegeversicherung die noch ausstehenden Milliarden für die während der Corona-Pandemie entstandenen Kosten erstatten, unterstreicht Michaela Engelmeier.

„Das sollte jetzt der Startschuss sein, auch die weiteren dringend notwendigen Reformen in Gesundheit und Pflege im Sinne der Betroffenen anzugehen und zu zeigen, dass die Sorgen und Nöte der Menschen verstanden werden“, so die SoVD-Vorstandsvorsitzende. Der angekündigte Verzicht auf die Rentenkürzungen wäre damit ein wichtiger erster Schritt. Für eine dauerhaft stabile und solidarische Pflegeversicherung braucht es jedoch eine umfassendere Finanzierungsreform.