Ein breites Bündnis aus Sozialverbänden, Gewerkschaften, Umweltorganisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen fordert die Bundesregierung auf, sehr große Erbschaften und Unternehmensvermögen stärker zu besteuern. Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) gehört zu den 21 Organisationen, die das gemeinsame Pressestatement unterzeichnet haben.
Anlass sind neue Zahlen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Demnach erhielten 34 Großerb*innen im Jahr 2025 Steuererlasse in Höhe von insgesamt 3,7 Milliarden Euro. Zusammen erbten sie Vermögen von rund zwölf Milliarden Euro. Durch die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmensvermögen oberhalb von 26 Millionen Euro wurden ihnen 94 Prozent der festgesetzten Erbschaftsteuer erlassen. Im Durchschnitt zahlten sie damit nur etwa zwei Prozent Erbschaftsteuer.
Bündnis kritisiert Privilegien für große Vermögen
Aus Sicht des Bündnisses verschärft diese Regelung die ohnehin große Vermögensungleichheit in Deutschland. Während kleinere Erbschaften oberhalb der Freibeträge vergleichsweise stark besteuert würden, könnten Erb*innen sehr großer Unternehmensvermögen von weitreichenden Vergünstigungen profitieren. Mehr als die Hälfte des privaten Vermögens in Deutschland sei inzwischen geerbt und nicht selbst erwirtschaftet.
Besonders kritisch sehen die Organisationen die hohen Einnahmeausfälle für den Staat. Die Privilegien für Unternehmenserb*innen seien die größte Steuersubvention im Bundeshaushalt. Seit ihrer Einführung im Jahr 2009 seien der Allgemeinheit dadurch mehr als 100 Milliarden Euro entgangen. Dieses Geld werde unter anderem für die Finanzierung des Sozialstaats, die Daseinsvorsorge sowie für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz benötigt.
Bundesverfassungsgericht prüft Steuerprivilegien
Die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen steht derzeit auch verfassungsrechtlich auf dem Prüfstand. Am 13. Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde zur Verschonung von Betriebsvermögen. Dabei geht es um die Frage, ob die weitreichenden Begünstigungen für betriebliches Vermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder Erb*innen von nicht begünstigtem Privatvermögen verfassungswidrig benachteiligen. Die Vergünstigungen können nach Angaben des Gerichts bis zu einem vollständigen Erlass der Erbschaftsteuer bei sehr großen Erwerben reichen.
SoVD fordert mehr Steuergerechtigkeit
Gemeinsam mit den weiteren Bündnispartnern fordert der SoVD, Steuersubventionen für Erb*innen sehr großer Unternehmensvermögen zu streichen und Superreiche angemessen an der Finanzierung des Gemeinwohls zu beteiligen. Ziel ist eine fairere Verteilung gesellschaftlicher Lasten und eine verlässliche Finanzierung des Sozialstaats.
