Genau heute vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor die harte Sanktionspraxis im SGB II und SGB XII geschoben. Anlässlich des heute anstehenden Beschlusses im Bundestag zur Regelbedarfsneuermittlung erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
„Vom Gesetzgeber hätten wir uns an diesem Jahrestag ein deutliches Signal für eine Grundsicherung gewünscht, die existenzsichernd ist und soziale Teilhabe ermöglicht. Der Gesetzgeber verpasst damit erneut seine Chance, die Regelsätze in der Grundsicherung endlich bedarfsgerecht und transparent auszugestalten.“
„14 Euro mehr pro Monat ab 2021 sind für alleinstehende Grundsicherungsbeziehende ein Tropfen auf dem heißen Stein. Sie bedeuten für Betroffene weiterhin ein Leben am Rande der Gesellschaft. Wir sind enttäuscht“, betont SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber Armutsbetroffenen keine zusätzlichen und kurzfristigen Hilfen während der Corona-Pandemie gewährt. „Wir erneuern daher mit Nachdruck unsere Forderung nach 100 Euro mehr pro Monat für Grundsicherungsbeziehende während der Krise“, so Bauer.
V. i. S. d. P.: Fabian Müller-Zetzsche