Berlin/Brüssel. Die EU-Arbeitsminister haben sich heute auf einen gemeinsamen Rahmen für Mindestlöhne verständigt und stimmten einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu. Der letzte Vorschlag des EU-Parlaments sieht deutliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Papier der EU-Kommission vor. So soll beispielsweise die tarifvertragliche Absicherung hinsichtlich der Vergütung in den Mitgliedstaaten auf 80Prozent erhöht werden. Unterhalb dessen müssen die Mitgliedstaaten einen Aktionsplan mit konkreten, gesetzlichen Maßnahmen vorlegen, um die Tarifsicherung sukzessive zu erhöhen.
Wie vom SoVD schon lange gefordert, sprechen sich die EU-Abgeordneten für eine verbindliche Regelung bei der Festlegung der Mindestlohnhöhe aus. Diese soll sich zukünftig an 60 Prozent des Bruttomedianeinkommens bzw. 50 Prozent des Bruttodurchschnittseinkommens orientieren.
SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer resümiert: “Es ist überaus erfreulich, dass das EU-Parlament unsere Kritikpunkte aufgegriffen und in seinem eigenen Richtlinienvorschlag zu EU-Mindestlöhnen berücksichtigt hat. Das Vorhaben wird wichtige Impulse bei der Tarifsicherung setzen und Lohnerhöhungen für 24 Mio. Arbeitnehmer*innen in der EU mit sich bringen.“
V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel