„Die Verdopplung des Behindertenpauschbetrages ist ein wirklich gutes Signal für alle einkommenssteuerpflichtigen Menschen mit Behinderungen.
Die überfällige Anhebung setzt eine langjährige Forderung des SoVD um. Wir haben wiederholt betont, dass die seit 45 Jahren fast unveränderten Beträge längst nicht mehr die tatsächliche Lohn- und Preisentwicklung abbilden.
Erleichternd wirken zudem die Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale und die Streichung zusätzlicher Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt eines Behindertenpauschbetrages bei einem Grad der Behinderung (GdB) kleiner als 50. Die Verbesserungen beim Pflegepauschbetrag zugunsten pflegender Angehöriger setzen positive Signale, die gerade in Zeiten der Pandemie ermutigend wirken können.
Leider ist die automatische Dynamisierung des Behindertenpauschbetrages nicht gelungen. Der SoVD wird daher alles in seiner Kraft Stehende tun, damit bis zur nächsten Anpassung nicht erneut fast ein halbes Jahrhundert verstreicht.“
V.i.S.d.P.: Joachim Schöne