Bewohner*innen eines Pflegeheimes müssen im ersten Jahr durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Rund die Hälfte dieses Betrages entfällt dabei auf die pflegerische Versorgung. Von dem Versprechen der Bundesregierung, die Eigenanteile wirksam zu senken, blieb letztlich nur eine Minimal-Reform. Jetzt verweigert die Politik der sozialen Pflegeversicherung sogar jegliche Steuerzuschüsse. Angesichts zunehmender Belastungen für Pflegebedürftige und Beitragszahlende bekräftigte ein Bündnis um den SoVD nun seine Forderung nach einer solidarischen Pflegeversicherung.
Als der SoVD im Mai zu dem Entwurf des sogenannten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes Stellung nahm, lautete ein Fazit: „Grundlegende Lösungen zur langfristigen Stabilisierung der pflegerischen Versorgung werden nicht angepackt, sondern vertagt. Zentrale Aspekte des Koalitionsvertrages und vorgesehene Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege werden nicht umgesetzt.“ Diesen Kurs setzt die Bundesregierung scheinbar unbeirrt fort. Denn anstatt Pflegebedürftige und Beitragszahlende zu entlasten, nimmt sie diese weiterhin allein für die steigenden Kosten in Haftung.
Politik verweigert Zuschüsse und stopft Haushaltslöcher
Mitte August beschloss das Kabinett den Entwurf von Finanzminister Christian Lindner (FDP) für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz. Dieses enthält unter anderem massive Kürzungen von Renten- und Pflegezuschüssen. Das führt im Ergebnis dazu, dass die soziale Pflegeversicherung bis zum Jahr 2027 vom Bund überhaupt keine Steuermittel mehr erhält. Um die Einhaltung der Schuldenbremse zu gewährleisten, wälzt die Politik somit steigende Ausgaben komplett auf Versicherte und Pflegebedürftige ab.
Doch nicht nur der Bund stiehlt sich aus der Verantwortung. Auch die Länder kommen ihrer Verpflichtung etwa bei der Finanzierung von Pflegeeinrichtungen nicht nach. Die notwendigen Investitionskosten werden stattdessen den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt.
Pflegekassen rutschen immer weiter ins Minus
Es sind zum großen Teil gerade diese versicherungsfremden Leistungen, die für ein wachsendes Defizit in der sozialen Pflegeversicherung sorgen. Zu diesen gehören auch die Ausbildungskosten. Laut Koalitionsvertrag sollten diese eigentlich aus den Eigenanteilen herausgenommen werden. Auch andere Zusagen hielt die Regierung bislang nicht ein – etwa die Finanzierung der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger oder pandemiebedingter Zusatzkosten.
Für den SoVD und das Bündnis Pflegevollversicherung steht fest, dass Pflegebedürftigkeit immer mehr zur Armutsfalle wird. Eine solidarische Versicherung sollte daher das reine Pflegerisiko voll abdecken. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage teilt eine Mehrheit der Bevölkerung diese Überzeugung. Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.