Berlin. Das höchste deutsche Finanzgericht hat geurteilt. Die von Millionen Rentner*innen gespannt erwarteten Urteile zur Doppelbesteuerung von Renten sind jedoch aus Sicht des Sozialverband Deutschland (SoVD) wenig überraschend ausgefallen. „Dass die beiden Klagen abgewiesen wurden, überrascht nicht völlig. Dennoch schaffen die Urteile etwas Klarheit und zeigen dem Gesetzgeber sehr deutlich, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt“, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Zwar konnte laut des Finanzgerichts bei den beiden Klägern*innen keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung festgestellt werden, dennoch weist der Bundesfinanzhof darauf hin, dass es für zukünftige Rentner*innen-Generationen durchaus dazu kommen könnte. „Klar ist, eine Doppelbesteuerung darf es nicht geben; jetzt ist noch Zeit gegenzusteuern“, so Bauer.
Der SoVD begrüßt, dass der Finanzhof eine Berechnung vorlegt, die dabei hilft eine Doppelbesteuerung zu vermeiden beziehungsweise diese zu ermitteln.
„Das Urteil darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die nachgelagerte Besteuerung für viele Menschen schlichtweg bedeutet, dass sie weniger Geld zur Verfügung haben. Die Zahl derer, die das betrifft, nimmt stetig zu, da mit jedem Jahr der zu versteuernde Anteil größer wird und durch die jährlichen Rentenanpassungen Menschen in die Besteuerung regelrecht hineinwachsen“, betont Bauer.
Aus Sicht des SoVD gehört daher die Diskussion um höhere Freibeträge bzw. um spezifische Freibeträge für Rentner*innen dringend auf die politische Agenda. Rentner*innen haben im Alter zusätzliche Ausgaben, wie beispielsweise für Medikamente und barrierefreie Umbaumaßnahmen an Wohnung oder Auto, und sind von Preissteigerungen für Miete und Lebensmittel verhältnismäßig stark betroffen.
V.i.S.d.P.: Christian Draheim