Bei kaum einer anderen Handlung legen wir unser Schicksal so sehr in fremde Hände, wie beim Besuch in der Arztpraxis oder im Krankenhaus. Bei der Diagnose, der Behandlung sowie der Rehabilitation vertrauen wir der Expertise von Fachleuten.
Doch wo Menschen handeln, passieren auch Fehler – in diesem Sektor allerdings tragischer Weise mit teils fatalen Folgen. Die Fehldiagnose, das vergessene OP-Instrument im Bauchraum, das falschamputierte Bein oder die fehlerhafte Form der Anschlusstherapie: Ärztliche Behandlungsfehler kommen häufiger vor, als die Mehrheit wahrscheinlich annimmt und werden leider viel zu selten aufgeklärt.
Großer Handlungsbedarf erkannt
So wird aus einem medizinischen Fall schnell ein juristischer. Dann kommt die Frage auf: Welche Rechte haben Opfer dieser Fehler? Wie steht es bei uns um das Patientenrecht? Nicht gut, wie ein vom Sozialverband Deutschland (SoVD) in Auftrag gegebenes Gutachten des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Gutmann von der Uni Münster jetzt belegt. Seit der Einführung vor fast zehn Jahren ist in Sachen Patientenrecht nicht viel passiert - und das, obwohl es dringenden Handlungsbedarf gibt.
Die Erkenntnisse des Gutachtens stellen SoVD-Präsident Adolf Bauer und der Verfasser Thomas Gutmann, Professor am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht Westfälische-Wilhelms-Universität Münster am 8. Februar ab 10 Uhr im Haus der Bundespressekonferenz gemeinsam vor. Die Veranstaltung wird live auf Youtube gezeigt. Alle Informationen rund um das Gutachten erscheinen veröffentlicht der SoVD auf seiner Internetseite.