Am Mittwoch will das Kabinett die Einführung des Bürgergelds als neue Form der Grundsicherung bei Erwerbslosigkeit beschließen. Die Reform tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft. Mittlerweile steht fest, dass die neue Höhe der Grundsicherung bei monatlich 502 Euro liegen soll. Das sind knapp 50 Euro mehr als der aktuelle Satz beim Arbeitslosengeld II („Hartz IV“).
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im SGB XII) behält weiter ihren Namen.
SoVD für 650 Euro Regelsatz
Für den SoVD ist diese Anpassung nicht ausreichend. Im Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Hier bleiben wir bei unserer Forderung: 650 Euro ab dem 1. Januar und 100 Euro sofort für den Übergang.“ Außerdem kritisiert der Verband, dass keine grundsätzliche Neuberechnung der Regelsätze vorgesehen ist.
Immerhin wird ab dem nächsten Jahr eine Inflationsprognose bei der Regelsatzfortschreibung verankert. Damit sollen Situationen wie die derzeitige verhindert werden, in der die hohe Inflation dazu führt, dass die Regelsätze mit den aktuellen Preisen nicht mehr Schritt halten.
Schonvermögen bei Bürgergeld und Grundsicherung im Alter angleichen
Der SoVD hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme zu den Bürgergeld-Plänen positioniert. Darin begrüßt der SoVD den Fokus auf das Fördern durch die Stärkung von Aus- und Weitebildungsmöglichkeiten sowie das Aufweichen des Vermittlungsvorrangs. Auch die geplante Karenzzeit, das höhere Schonvermögen und erleichterte Regelungen bei der Angemessenheit der Wohnung entsprechen SoVD-Forderungen. Beim Bürgergeld wird die Schonvermögensgrenze auf 15.000 Euro angehoben, bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hingegen auf nur 10.000 Euro.
Der SoVD setzt sich dafür ein, dass für alle die gleichen Regeln gelten. Daher muss die Schonvermögensgrenze bei Rentner*innen in der Grundsicherung ebenfalls auf 15.000 Euro angehoben werden.
Inflationsgeld schnell einführen
In der aktuellen Krise dringt der SoVD vor allem darauf, Betroffenen schnell zu helfen. Die beschlossenen Einmalzahlungen im Rahmen des Entlastungspakets sind nach Einschätzung des Verbandes nicht ausreichend. Akut notwendig ist nach Auffassung des Verbandes die schnelle Einführung eines Inflationsgeldes als Direktzahlung an die Bürger*innen.
Dies würde ihnen unmittelbar zugutekommen und müsste für diejenigen mit dem geringsten Einkommen mindestens 100 Euro pro Kopf betragen.