Berlin. Weit über vier Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Das bedeutet vor allem zu Beginn, einen ganzen Berg an Bürokratie zu bewältigen - auch für Millionen Angehörige. Eine Frage steht dabei immer an erster Stelle: Wie hoch ist der Grad der Pflegebedürftigkeit? Denn das hat weitreichende Folgen, etwa hinsichtlich der Art der Versorgung oder auch der Kostenübernahme. Die Einschätzung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) entscheidet über den Pflegegrad. Zur Vorbereitung darauf bietet der Sozialverband Deutschland (SoVD) jetzt ein Online-Tool: Schritt für Schritt geht es beim Pflegegradrechner durch den Prozess – am Ende steht eine Auswertung.
SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Mit zunehmendem Lebensalter steigt für jeden Menschen das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Wer dann Pflege benötigt, steht plötzlich vor einer Herausforderung: Was erwartet mich jetzt und was gilt es zu beachten? Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit der eigenen Pflegesituation und der Pflegebegutachtung auseinander zu setzen. Der Pflegegradrechner ist einfach und verständlich gehalten und kann sowohl von Betroffenen als auch von Angehörigen ausgefüllt werden.“
Der Pflegegradrechner ist ein kostenloses Angebot des SoVD für seine Mitglieder und alle Interessierten. Er bietet eine Orientierung zu einer möglichen Einstufung, trifft aber keine rechtsverbindliche Aussage. Nutzer*innen steht zudem ein Tool zur Verfügung, dass bei Ablehnung eines Pflegegrades durch die Pflegekasse bei der Erstellung des Widerspruchs unterstützt. Adolf Bauer ergänzt: „Dieses Werkzeug dient lediglich der Fristenwahrung, unterstützt aber nicht bei der Begründung des Widerspruchs. Hierzu sollten sich die Betroffenen an die SoVD-Rechtsberatungsstellen vor Ort wenden. Der Pflegegradrechner ist die perfekte Ergänzung unseres Pflegetagebuchs, das schon länger als Service für jedermann auf der Internetseite des SoVD zu finden ist. Beides zusammen ist eine wertvolle Unterstützung, vor allem in diesen Zeiten, in denen pandemiebedingt die Begutachtungen des MDK weiter lediglich per Aktenlage oder Telefon vorgenommen werden.“
V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel