Durch die Verlängerung der Regelung werden Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit bis Ende September weiter vom Staat übernommen Bislang galt diese Regel bis Ende Juni. Einer entsprechenden Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das Kabinett am Mittwoch zugestimmt.
Die Verordnung sieht weiterhin vor, dass es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiterhin ausreicht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst vorgegeben ein Drittel.
Die wirtschaftliche Produktion läuft wieder an und im Zuge der Öffnungen nach dem Lockdown können in die Bereich Tourismus und Dienstleistungen wieder mehr Angebote machen. Die Maßnahmen sollen dennoch dazu beitragen, Beschäftigung über den 30. Juni hinaus zu sichern.
Die Regeln für Arbeitnehmer*innen bleiben davon unberührt. Für sie besteht die Möglichkeit, bis Ende 2021 Kurzarbeitergeld zu beziehen, sofern ihr Unternehmen, dieses bereits 2020 angemeldet hat. Beschäftigte erhalten weiterhin 80 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Bei Kindern im Haushalt sind es 87 Prozent.