Aufgrund von Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung in der Corona-Pandemie war und ist es für die Kund*innen der Jobcenter bisweilen schwierig, ihre Anliegen vorzubringen. Wie diese Beschränkungen sich auswirken, hat eine Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) unter fast 1.000 Mitarbeitenden aus über 600 ihrer gemeinnützigen sozialen Beratungsstellen aus dem Sommer 2022, erforscht.
Knapp 8 Prozent der Befragten gaben an, dass keine persönliche Beratung im Jobcenter vor Ort möglich ist. Rund ein Drittel gab an, dass es keine frei zugängliche Eingangszone, zum Beispiel zur Abgabe von Unterlagen gegen eine Empfangsbestätigung gibt und rund 28 Prozent, dass das Jobcenter keine regulären Öffnungszeiten hat.
Wegfall von Leistungen droht
Wenn Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht werden können, hat das für Betroffene mitunter gravierende Auswirkungen. Die sozialen Beratungsstellen nennen als Folge der eingeschränkten Erreichbarkeit am häufigsten, dass Klient*innen Hilflosigkeit erleben (76 Prozent) und sich Probleme verschärfen, weil eine schnelle persönliche Klärung nicht möglich ist (64 Prozent).
Ebenso häufig kommt es laut der Befragten aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit zu keinem oder verspäteten Bezug von existenzsichernden Leistungen. Rund 60 Prozent der Befragten geben an, dass zugesandte oder eingeworfene Unterlagen nicht oder deutlich verspätet die zuständigen Bearbeitenden erreichen und die Wahrung von Fristen erschwert ist (49 Prozent). Insgesamt fehlen Hilfesuchenden relevante Informationen, sagen mehr als die Hälfte der Befragten. (Drohenden) Wohnungsverlust beziehungsweise anhaltende Wohnungslosigkeit benennen mehr als ein Drittel als Folge.
Jobcenter sollten Erreichbarkeit gewährleisten
Wie es besser funktionieren könnte, listeten die befragten Beratungsstellen ebenfalls auf. Sie plädierten für Maßnahmen wie die Nennung von Ansprechpersonen mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf Bescheiden, die Einrichtung eines Notfalltresens, an dem täglich Dokumente gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden können, die Einrichtung einer täglichen, persönlichen Notfallsprechzeit sowie einen Scan-Service für Unterlagen, die direkt in die Fallakten eingepflegt werden.