Einige Anrufe sind nervig und zeitraubend. Im schlimmsten Fall aber droht Abzocke – und es kann richtig teuer werden. So warnt aktuell unter anderem die Bundesnetzagentur vor Betrügereien am Telefon. Doch machtlos sind Betroffene nicht. Im Zweifel gilt: auflegen!
Das Telefon klingelt, eine Stimme fragt: „Hören Sie mich?“. Wer hier mit „ja“ antwortet, hat im dümmsten Fall einen Vertrag abgeschlossen. Denn es ist durchaus denkbar, dass dieser Wortfetzen später missbräuchlich verwendet wird.
Worauf sollte man bei Anrufen achten?
„Häufig versuchen unseriöse Anrufer, ein bestehendes Vertrauensverhältnis vorzutäuschen, beispielsweise indem sie wahrheitswidrig ein aktuelles Vertragsverhältnis behaupten“, sagt Nadia Affani von der Bundesnetzagentur. Oder sie täuschten Zeitdruck vor, etwa indem sie behaupteten, der Fernseh- oder Internetempfang werde demnächst gesperrt.
„Seriöse Anbieter wie Banken fragen nie nach Passwörtern oder anderen vertraulichen Informationen“, sagt auch Katja Nonnenkamp-Klüting von der Verbraucherzentrale Bremen. Sie rät dazu, keine Programme auf dem Computer zu installieren, nur weil ein Anrufer das verlange. Betrüger*innen könnten so Kontrolle über Daten bekommen, etwa auch das Onlinebanking.
Auflegen und keinesfalls zurückrufen
Wichtig sei es auch, unbekannte Nummern nie zurückzurufen. Denn dabei könne man unversehens in einer kostenpflichtigen Warteschleife landen oder völlig unbeabsichtigt einen Vertrag abschließen. Grundsätzlich gilt: Wer einen Betrug am Telefon vermutet, sollte sofort auflegen.
Wichtige Verträge gelten erst, wenn sie in Textform ausgeführt sind – also etwa per E-Mail oder als Brief. Dazu gehörten Gas- und Stromlieferverträge außerhalb der Grundversorgung, sagt Affani. Ähnliches gelte für Glücksspiele und Verträge zu Internet und Telefon.
Es gebe Unternehmen, die Verbraucher*innen die Vertragszusammenfassung als SMS zusenden. Wer dieser zustimmt, schließt den Vertrag tatsächlich ab. Eine händische Unterschrift sei nur noch bei wenigen Rechtsgeschäften nötig, etwa einem Arbeitsvertrag oder einem Testament, sagt Nonnenkamp-Klüting.
Versehentlich einen Vertrag abgeschlossen - was nun?
Selbst wenn der Vertrag gültig am Telefon geschlossen wurde, hat man 14 Tage Zeit, ihn zu widerrufen. „Der Unternehmer muss den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht in Textform unterrichten“, sagt Harald Rotter vom Deutschen Anwaltverein. Wenn das nicht geschieht oder nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend formuliert ist, habe man ein lebenslanges Widerrufsrecht.
Was tun bei betrügerischen Rechnungen
Wer Opfer eines Telefonbetruges wurde und eine Rechnung erhält, sollte sie nicht ignorieren, rät Rotter. Andernfalls entstehe durch Mahnungen oder Inkassoandrohungen weiterer Druck. Der Anwalt empfiehlt, an die Firmenadresse des Unternehmens ein Einschreiben mit Rückschein zu schicken und möglichst auch eine E-Mail.
Es genüge ein Satz: „Für den Fall, dass dieser Rechnung tatsächlich ein Vertrag zugrunde liegen sollte, widerrufe ich ihn.“ Wer unsicher ist, kann sich auch an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.