Wer zu krank ist, um in Vollzeit zu arbeiten, ist in Deutschland häufig von Armut bedroht. Rund 40 Prozent der Menschen in Haushalten mit Erwerbsminderungsrenten sind armutsgefährdet.
Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente liegt bei lediglich 869 Euro im Monat. Zwar gab es in den vergangenen Jahren mehrfach Verlängerungen der Zurechnungszeiten, diese Verbesserungen sind immer nur Neurenten ab einem bestimmten Stichtag zugutegekommen. Daher profitieren diejenigen, die vor 2019 in Erwerbsminderungsrente gegangen sind, davon nicht. SoVD und vdk zogen wegen dieser Regelung bereits vor das Bundessozialgericht.
Verbände und Gewerkschaften fordern gesetzliche Regelung
Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Verbesserungen auch für Bestandsrenter*innen einzuführen. Damit wird eine wichtige und langjährige Forderung der Sozial- und Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften aufgegriffen.
Ein breites Bündnis, bestehend aus Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), ver.di, IG Metall, Deutscher Caritasverband, Volkssolidarität und Katholische Arbeitnehmer- Bewegung (KAB) Deutschlands, fordert die Politik auf, nun schnellstmöglich eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, die für Erwerbsminderungsrentner*innen im Bestand zu einer deutlichen Verbesserung führt und damit eine Gleichbehandlung mit den Neurenten sicherstellt.
Adolf Bauer: An alle denken
Dazu stellt SoVD-Präsident Adolf Bauer fest: „Diese Personen müssen einen Aufschlag auf ihre Rente erhalten. Zudem müssen auch diejenigen davon profitieren, die in der Zwischenzeit eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente erhalten. Auch diese Personen dürfen nicht vergessen werden.“