Pflege
SoVD kritisiert: Verfahren für Überprüfung von Pflegequalität verschleiert Mängel
"Der SoVD erhofft sich von der Veröffentlichung der Prüfergebnisse von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten eine Verbesserung der Pflegequalität", erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer. "Allerdings ist das Verfahren zur Bewertung von Pflegequalität sehr mangelhaft und muss unbedingt überarbeitet werden." Weil aus den Einzelnoten der vier Teilbereiche eine Durchschnittsnote ermittelt wird, wird die Pflegequalität von Heimen verschleiert. "So entsteht keine echte Transparenz." Es könne nicht angehen, dass Mängel in einem Bereich mit guten Noten in einem anderen Bereich "verrechnet" werden könnten. Positiv sei, dass die Prüfkriterien in den nächsten zwei Jahren wissenschaftlich erforscht werden und auf dieser Grundlage nachgebessert werden sollen. Der SoVD rät Pflegebedürftigen und Angehörigen, sich nicht auf die Gesamtnote zu verlassen, sondern sich die vier Noten für die Teilbereiche und die 82 Einzelnoten genau anzuschauen.
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Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs darf nicht unter dem Diktat der Kostenneutralität stehen
Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff soll künftig ermöglichen, den individuellen Pflegebedarf differenzierter zu erfassen. Damit kann auch der Pflegebedarf von Demenzkranken stärker berücksichtigt werden. Einen Vorschlag zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 25. Mai unterbreitet. SoVD-Präsident Adolf Bauer nennt als Knackpunkt: "Die Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs darf nicht unter dem Diktat der Kostenneutralität stehen." Niemand dürfe durch die Neuregelung schlechter gestellt werden. Eine politische Entscheidung darüber, wie der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt wird, wird erst nach der Bundestagswahl fallen.
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SoVD fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige
Bei einer Fachtagung zur Situation pflegender Angehöriger haben Expertinnen am 28. Oktober 2008 in Berlin erörtert, welche Unterstützung pflegende Angehörige benötigen. Der überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen wird zu Hause von Angehörigen gepflegt, doch viele Pflegende stoßen an die Grenzen ihrer körperlichen und seelischen Belastbarkeit. Oft fühlen sie sich allein gelassen. Anlässlich der Fachtagung stellt der SoVD erste Vorschläge zur Unterstützung pflegender Angehöriger vor. Die Veranstaltung befaßte sich auch mit dem bislang wenig beachteten Thema, dass Kinder und Jugendliche bei der Pflege von Familienangehörigen einspringen und damit zu hohen Belastungen ausgesetzt sind.
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Aktion gegen Gewalt in der Pflege (AGP) legt Positionspapier zu Zivilcourage in der Pflege vor
Die Aktion gegen Gewalt in der Pflege (AGP) hat ein Positionspapier zu Zivilcourage in der Pflege vorgestellt. Das Anliegen ist, Pflegekräfte zu ermutigen, Fehler oder Mängel in der Pflege nicht hinzunehmen, sondern im Interesse der ihnen anvertrauten Menschen dagegen vorzugehen. In dem Positionspapier fordert die AGP u.a. ein umfassendes internes Qualitäts- und Beschwerdemanagement und eine gezielte Einbeziehung der Berufsverbände und Gewerkschaften. Ina Stein, die den Sozialverband Deutschland (SoVD) in der AGP vertritt, erklärte: "Wenn der interne Beschwerdeweg nicht zu einer Verbesserung der Situation führt, müssen Pflegekräfte die Möglichkeit haben, auf Missstände aufmerksam zu machen, ohne arbeitsrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen." Hier bedürfe es einer besseren juristischen Absicherung der Pflegekräfte. Zur Aktion gegen Gewalt in der Pflege (AGP) haben sich 1997 der Sozialverband Deutschland (SoVD), das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), der Deutsche Berufsverband für Altenpflege (DBVA), die Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter "Handeln statt Misshandeln" (HsM) sowie der Münchner Arbeitskreis gegen Menschenrechtsverletzungen zusammengeschlossen.
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