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Gesundheits- und Pflegeberufe gesellschaftlich aufwerten und gerecht entlohnen

Armut Arbeit Frauen Pressemeldung

SoVD-Bundesfrauensprecherin Jutta König: „Entgelttransparenzgesetz muss dringend weiterentwickelt werden.“

Berlin. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Dafür kämpft der Sozialverband Deutschland (SoVD) nicht nur am morgigen Equal-Pay-Day. „In den vergangenen Monaten wurde auch auf politischer Ebene immer wieder betont, wie existenziell wichtig die Gesundheits- und Pflegeberufe für eine Gesellschaft sind. Nun müssen den vielen warmen Worten aber auch politische Taten folgen. Diese Tätigkeiten, die vor allem von Frauen geleistet werden, müssen gesellschaftlich aufgewertet und vor allem endlich gerecht entlohnt werden“, fordert SoVD-Bundesfrauensprecherin Jutta König. Anlässlich des Equal-Pay Day hat das Statistische Bundesamt bekannt gegeben, dass Frauen 2020 noch immer im Durchschnitt 18 Prozent, und somit pro Stunde 4,16 Euro Brutto weniger verdient haben als Männer.

Aus Sicht des SoVD sind strukturelle Veränderungen unumgänglich. Das belegen auch aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Demnach sind 71 Prozent des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen strukturbedingt erklärbar. „Frauen arbeiten häufiger in Branchen und Berufen, in denen schlechter bezahlt wird und wo sie seltener Führungspositionen erreichen. Zudem arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen dadurch auch weniger“, erklärt König. Und sie ergänzt: „Die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Politik muss hier endlich Verantwortung übernehmen und Lösungen präsentieren.“

Besonders dramatisch sieht König in diesem Zusammenhang die Situation von Frauen mit Behinderungen. „Nach einer aktuellen Studie der Aktion Mensch sind nur 37 Prozent der Frauen mit Schwerbehinderung vollzeitbeschäftigt. Der Rest arbeitet in Teilzeit oder in einem Minijob, was in der Konsequenz das Risiko für Altersarmut deutlich erhöht.“

Eine wichtige Stellschraube ist aus Sicht des SoVD das Entgelttransparenzgesetz. „Zurzeit ist es so, dass der Auskunftsanspruch darüber, was Kollegen verdienen, erst ab einem Betrieb ab 200 Beschäftigten gilt. Aber wo arbeiten Frauen? In mittleren und kleineren Betrieben! Also haben die meisten Frauen von diesem Auskunftsanspruch gar nichts. Hier werden wir Frauen im SoVD nicht nachlassen, den Finger in die Wunde zu legen“, kündigt König an.


V.i.S.d.P.: Christian Draheim