Freifahrtenregelung sicher, Teuerung beim Ausweis möglich
Zum 1. September erhalten freifahrtberechtigte Menschen mit Behinderung auch außerhalb der 50-km-Grenze um den Wohnsitz in Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn freie Fahrt. Die bisherige Streckenbegrenzung auf 50 km bei der Nutzung von Eisenbahnen des Bundes entfällt damit. Aufgegeben wird auch das Streckenverzeichnis. Das ist positiv, denn das Streckenverzeichnis war umständlich und nur schwer verständlich. Der SoVD begrüßt die Selbstverpflichtung der Bahn - sie eröffnet eine praktikable Lösung, die den Alltag behinderter Menschen erleichtern wird. Gleichwohl muss die Bahn in Sachen Barrierefreiheit ihre Anstrengungen deutlich verstärken, damit die Betroffenen die Angebote auch tatsächlich nutzen können. Die Deutsche Bahn wird die Freifahrtenregelung zum 1. September als Selbstverpflichtung umsetzen. Die gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzuch (SGB) IX sollen im Herbst folgen.
Alle sonstigen Freifahrtenregelungen, wie sie schon heute gesetzlich geregelt sind, bleiben unverändert. Das betrifft den Nahverkehr mit Straßenbahnen, Bussen, S-Bahnen, Eisenbahnen in Verkehrsverbünden, sonstigen (nicht bundeseigenen) Eisenbahnen im Nahverkehr und Wasserfahrzeugen im Orts- und Nachbarschaftsbereich. Hier bleibt alles beim Alten. Auch beim Fernverkehr wird es keine Änderungen zum bisherigen Recht geben.
Änderungspläne beim Schwerbehindertenausweis
Aufmerksam verfolgt der SoVD Überlegungen von Bund und Ländern, beim Schwerbehindertenausweis Änderungen vorzunehmen. Der Ausweis soll auf Scheckkartenformat verkleinert werden. In diesem Zusammenhang könnte es Änderungen zum Beiblatt und zur Wertmarke geben. Die Wertmarke ist erforderlich, um die Freifahrtenregelungen nutzen zu können und muss für 60 Euro jährlich gekauft werden. Es bestehen Überlegungen, diese Kosten deutlich zu erhöhen.
Der finanzielle Nutzen durch den Wegfall des Streckenverzeichnisses wird jedoch für die Betroffenen gering bleiben. Denn schon heute bestehen große Verkehrsverbünde, in denen die Freifahrtenregelung unabhängig von der 50-km-Grenze gilt. Der Wegfall des Streckenverzeichnisses führt also weniger zu finanziellen Verbesserungen, sondern vor allem zu mehr Praktikabilität und Verständlichkeit. Der SoVD wendet sich daher entschieden gegen Überlegungen, die Kosten für die Wertmarke deutlich anzuheben. Gleiches gilt für Kosten des neuen Schwerbehindertenausweises, an denen Betroffene möglicherweise beteiligt werden sollen.
Hintergrund-Information: Voraussetzung zur Nutzung der Freifahrt sind der grün-rote Schwerbehindertenausweis und ein Beiblatt des Versorgungsamtes inklusive gültiger Wertmarke. Ein extra Ticket ist nicht notwendig. Bei Fragen kann das zuständige Versorgungsamt Auskunft geben.
8.9.2011